Aufgaben des Bundesverbandes
Als Spitzenverband der Schullandheimträger vertritt der Verband die gemeinsamen Belange der Träger und ihrer Landesverbände in pädagogischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.
Er gliedert sich in Landesverbände und Landesarbeitsgemeinschaften.
Zentralstelle für das BMFSFJ-Sonderprogramm 2021
Mit dem Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit werden vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für das Jahr 2021 stehen dafür wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen des Sonderprogrammes hat das BMFSFJ dafür 11 Zentralstellen eingesetzt, u.a. die Zentralstelle des VDS, die folgende Aufgaben stellvertretend für das Bundesministerium übernehmen:
- Beratung der antragstellenden Häuser
- Prüfung der Anträge und entsprechender Nachweise
- Auszahlung der Billigkeitsleistungen
- Prüfung der Verwendungsnachweise
Die Zuständigkeit der Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime (VDS) erstreckt sich auf die Betreuung aller Schullandheime in Deutschland, unabhängig davon, ob diese dem VDS angehören oder nicht.
Als Fachverband für Schullandheimpädagogik vertritt der Verband die Ziele und Grundlagen der Schullandheimarbeit. Die Vermittlung geschieht in den Sitzungen der Vereinsorgane und insbesondere durch die Pädagogische Arbeitsstelle und den Pädagogischen Arbeitskreis.
Diese behandeln grundlegende Themen der Pädagogik im Schullandheim (Bearbeitung aktueller Themen, Fachtagungen, Fortbildungsveranstaltungen).
Ein weitere Aufgabe des Verbandes ist der eigene Verlag, der Veröffentlichungen zur Schullandheimarbeit und -pädagogik und die Fachzeitschrift „Das Schullandheim“ herausgibt.